Konsularische Dienste, Beglaubigungen

Neben der Entgegennahme von Anträgen für Ausweisdokumente können wir Ihnen zurzeit folgende weiteren Dienstleitungen anbieten:

Beglaubigte Kopien

Aktuell ist eine Beglaubigung von Fotokopien in Basel möglich.

Für die Bestätigung der Übereinstimmung von Abschriften und Ablichtungen (Fotokopien) mit der Urschrift oder mit der beglaubigten Abschrift/Ausfertigung ist zu beachten, dass auch die Urschrift oder die beglaubigte Abschrift/Ausfertigung dem Mitarbeiter des Büros des Honorarkonsuls in Basel vorgelegt werden muss. Die Abschrift oder Ablichtung einer nicht beglaubigten Abschrift kann nicht beglaubigt werden. Das Original ist mitzubringen.

Beglaubigte Unterschriften

Beglaubigungen von Unterschriften werden vorgenommen.

Identitätsfeststellung

Aufgrund der geänderten Rechtslage nach Änderung des Geldwäschegesetzes am 01.07.2010 sind deutsche Auslandsvertretungen nicht mehr befugt, Identitätsprüfungen bei Kontoeröffnungen, Kreditvergaben und vergleichbaren Fällen (z.B. Kreditkartenanträgen) vorzunehmen.

Führungszeugnisse

Bitte füllen Sie den Antrag für ein Deutsches Führungszeugnis/ Strafregisterauszug zur Verwendung im Ausland aus.

Die Beglaubigung der Unterschrift kann bei uns (mit Termin), einer Behörde, einem Notar oder einer Polizeidienststelle vorgenommen werden.

Ausschlagung einer Erbschaft

Für Ihre Ausschlagungserklärung können Sie z. B. dieses ausfüllbare Muster, ein anderes im Internet frei verfügbares Muster oder ein selbst formuliertes Schreiben verwenden.

Ihre Unterschrift müssen Sie beglaubigen lassen. Soll für ein minderjähriges Kind (mit-)ausgeschlagen werden, müssen alle Sorgerechtsinhaber die Ausschlagungserklärung unterschreiben und ihre Unterschriften beglaubigen lassen. Minderjährige Kinder müssen hierbei nicht anwesend sein.

Wir beglaubigen lediglich Ihre Unterschrift.

Die Beglaubigung kann auch durch einen Schweizer Notar oder die deutsche Botschaft erfolgen. Auch das Büro des Honorarkonsuls in Basel, kann Ihre Unterschrift beglaubigen.

Bringen Sie bitte ein komplett ausgefülltes, aber noch nicht unterschriebenes Formular, Ihren Reisepass oder Personalausweis, das Schreiben des Amtsgerichts (falls vorhanden) sowie eine Gebühr von etwa 60,- CHF in bar zum Termin mit. Die Bezahlung ist grundsätzlich in bar und Schweizer Franken möglich.

Entlassung/Verzicht aus der deutschen Staatsbürgerschaft

Beglaubigungen von Unterschriften bei der Antragsstellung werden vorgenommen.

Genehmigungserklärung

Beglaubigungen von Unterschriften auf Genehmigungserklärungen, z.B. für einen Kaufvertrag werden vorgenommen.

Bei einer Genehmigungserklärung bzw. Vollmachtsbestätigung handelt es sich um ein Schriftstück, mit dem eine Person die in ihrem Namen von einem vollmachtlosen Vertreter abgegebenen Erklärungen - z. B. im Rahmen der Unterzeichnung eines Kaufvertrags - im Nachhinein genehmigt bzw. bestätigt.

 

Alle gebührenpflichtigen Dienstleitungen können nur in bar und Schweizer Franken bezahlt werden.

Jede Beglaubigung kann auch durch die deutsche Botschaft erfolgen.