Lebensbescheinigungen

Wo kann ich eine Lebensbescheinigung ausstellen lassen?

Lebensbescheinigungen für Bezieher deutscher Renten werden in der Regel vom deutschen Rententräger ausgestellt, können aber auch von schweizerischen Behörden ausgestellt werden, wie in Teil B des Vordrucks angegeben ist.

Stellt das Büro des deutschen Honorarkonsuls in Basel Lebensbescheinigungen aus?

Nein, Lebensbescheinigungen zur Vorlage bei gesetzlichen Rententrägern, für Pensionen aus Dienst- oder Arbeitsverhältnissen im deutschen öffentlichen Dienst sowie zur Vorlage bei einer Entschädigungsbehörde (Wiedergutmachungsrenten) sind gebührenfrei und werden bei persönlicher Vorsprache beglaubigt.

Für die anderen Lebensbescheinigungen fallen Gebühren von etwa 35,- CHF in bar an.