Wo kann ich eine Lebensbescheinigung ausstellen lassen?
Lebensbescheinigungen für Bezieher deutscher Renten werden in der Regel vom deutschen Rententräger ausgestellt, können aber auch von schweizerischen Behörden ausgestellt werden, wie in Teil B des Vordrucks angegeben ist.
Stellt das Büro des deutschen Honorarkonsuls in Basel Lebensbescheinigungen aus?
Nein, Lebensbescheinigungen zur Vorlage bei gesetzlichen Rententrägern, für Pensionen aus Dienst- oder Arbeitsverhältnissen im deutschen öffentlichen Dienst sowie zur Vorlage bei einer Entschädigungsbehörde (Wiedergutmachungsrenten) sind gebührenfrei und werden bei persönlicher Vorsprache beglaubigt.
Für die anderen Lebensbescheinigungen fallen Gebühren von etwa 35,- CHF in bar an.